{"id":2928,"date":"2024-12-27T12:12:02","date_gmt":"2024-12-27T11:12:02","guid":{"rendered":"https:\/\/isabelleknops.com\/?page_id=2928"},"modified":"2024-12-27T12:12:02","modified_gmt":"2024-12-27T11:12:02","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/isabelleknops.com\/en\/agb\/","title":{"rendered":"GTC"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1393.6px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-padding-top:115px;--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\">    <h2>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/h2>\n<p>Nr.: 07\/2023 der Firma Isabelle Knops \u2013 Vermittlung & Handel von Werkzeugmaschinen e.K. (nachfolgend: Isabelle Knops) (Stand: Juli 2023)<\/p>\n<p>I. Allgemeines<\/p>\n<p>1. F\u00fcr die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen ISABELLE KNOPS und dem K\u00e4ufer einschlie\u00dflich der zuk\u00fcnftigen gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Nr.: 07\/2023. Anderen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. ISABELLE KNOPS ist berechtigt, ihre Allgemeinen Verkaufs-, und Lieferbedingungen Nr.: 07\/2023 mit Wirkung f\u00fcr die zuk\u00fcnftige gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem K\u00e4ufer nach einer entsprechenden Mitteilung zu \u00e4ndern.\n2. Besteht zwischen dem K\u00e4ufer und ISABELLE KNOPS eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowohl f\u00fcr diese Rahmenvereinbarung als auch f\u00fcr den einzelnen Auftrag.<\/p>\n<p>II. Vertragsschluss<\/p>\n<p>1. Angebote von ISABELLE KNOPS sind freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot geh\u00f6renden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben sind nur Ann\u00e4herungswerte, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich erkl\u00e4rt werden. Stellt ISABELLE KNOPS dem K\u00e4ufer Zeichnungen oder technische Unterlagen \u00fcber den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verf\u00fcgung, so bleiben diese Eigentum von ISABELLE KNOPS. Ein Vertragsschluss erfolgt ausschlie\u00dflich mit Unternehmen \/ Unternehmern (\u00a7 14 BGB), nicht jedoch mit Verbrauchern (\u00a7 13 BGB) oder Letztverbrauchern i.S.d. PAngV.\n2. Bestellungen des K\u00e4ufers sind f\u00fcr diesen verbindlich. Sofern von ISABELLE KNOPS keine anderweitige schriftliche Best\u00e4tigung erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung als Auftragsbest\u00e4tigung. Sie stimmen mit der Bestellung diesen AGB zu. ISABELLE KNOPS kann den Zugang der abgegebenen Bestellung best\u00e4tigen. In der Best\u00e4tigung durch ISABELLE KNOPS liegt keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Best\u00e4tigung des Zugangs zugleich die Annahme erkl\u00e4rt. Ein Vertrag zwischen Ihnen und ISABELLE KNOPS kommt erst zustande, wenn ISABELLE KNOPS<\/p>\n<p>die Bestellung bzw. Ihren Auftrag ausdr\u00fccklich annimmt,<\/p>\n<p>mit der Leistungserbringung beginnt,<\/p>\n<p>eine Rechnung stellt,<\/p>\n<p>die Leistung \u2013 ganz oder teilweise \u2013 erbringt<\/p>\n<p>Die Annahme kann gleichzeitig mit der Best\u00e4tigung erfolgen.<\/p>\n<p>3. Ist der K\u00e4ufer Kaufmann, ist f\u00fcr den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen ausschlie\u00dflich die schriftliche Best\u00e4tigung von ISABELLE KNOPS ma\u00dfgeblich, sofern der K\u00e4ufer nicht unverz\u00fcglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere f\u00fcr m\u00fcndliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an ISABELLE KNOPS ist jedenfalls dann nicht mehr unverz\u00fcglich, wenn sie ISABELLE KNOPS nicht innerhalb von sieben Tagen zugegangen ist.<\/p>\n<p>III. Liefertermin, Lieferumfang, Lieferverzug<\/p>\n<p>1. Liefertermine und -fristen gelten nur als ann\u00e4hernd vereinbart, wenn nicht ISABELLE KNOPS eine schriftliche Zusage ausdr\u00fccklich als verbindlich abgegeben hat. Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags durch den K\u00e4ufer sowie der nicht rechtzeitigen Erbringung aller Vorleistungen des K\u00e4ufers verl\u00e4ngern sich die Liefertermine entsprechend. Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.\n2. ISABELLE KNOPS ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht das zumutbare Mindestma\u00df unterschreiten.\n3. Der K\u00e4ufer hat den Lieferschein zu \u00fcberpr\u00fcfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen sind ISABELLE KNOPS unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die quittierte Liefermenge als anerkannt.\n4. Bei Lieferverz\u00f6gerungen durch Betriebsst\u00f6rungen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen an ISABELLE KNOPS oder h\u00f6here Gewalt verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen. H\u00f6here Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfma\u00dfnahmen einschlie\u00dflich\nStreiks und rechtm\u00e4\u00dfigen Aussperrungen im Betrieb von ISABELLE KNOPS oder bei den Vorlieferanten von ISABELLE KNOPS. Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Schadensersatz sind in diesen F\u00e4llen in den Grenzen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschr\u00e4nkung) ausgeschlossen.\n5. Entsteht dem K\u00e4ufer durch eine von ISABELLE KNOPS verschuldete Lieferverz\u00f6gerung ein Schaden, kann der K\u00e4ufer diesen unter Ausschluss weitergehender Ersatzanspr\u00fcche in H\u00f6he von 0,5 % f\u00fcr jede Woche der Versp\u00e4tung, h\u00f6chstens aber in H\u00f6he von 5% des Wertes des betroffenen Teils der Gesamtlieferung ersetzt verlangen. Im Falle des Lieferverzuges kann der K\u00e4ufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und mit der ausdr\u00fccklichen Erkl\u00e4rung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt. Weitergehende Anspr\u00fcche bei Lieferverzug, insbesondere Anspr\u00fcche auf Schadensersatz, sind nach Ma\u00dfgabe der Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschr\u00e4nkung) ausgeschlossen.<\/p>\n<p>IV. Preise, Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>1. Die von ISABELLE KNOPS angegebenen Preise sind \u2013 soweit im Einzelfall nichts anderes pr\u00e4sentiert oder vereinbart wurde \u2013 Nettopreise ohne die Umsatzsteuer. Die Preise schlie\u00dfen Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Spesen nicht ein. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Berechnung fabrikneuer Maschinen sind die am Lieferungstag g\u00fcltigen Preise. Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet; ihre R\u00fccknahme ist ausgeschlossen.\n2. Mangels besonderer Vereinbarungen sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig.\n3. Kommt der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 10% \u00fcber dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten.\n4. Aufrechnungsrechte stehen dem K\u00e4ufer nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von ISABELLE KNOPS anerkannt sind.<\/p>\n<p>5. Zur\u00fcckbehaltungsrecht stehe dem K\u00e4ufer nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis herr\u00fchren und rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind.<\/p>\n<p>V. Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/p>\n<p>1. Die Gefahr geht mit Beginn der Demontage bzw. Verladung des Liefergegenstandes auf den K\u00e4ufer \u00fcber, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder ISABELLE KNOPS noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung und\/oder Inbetriebnahme \u00fcbernommen hat. Soweit der Liefergegenstand abgenommen werden muss, ist die Abnahme f\u00fcr den Gefahren\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Die Abnahme muss unverz\u00fcglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferers \u00fcber die Abnahmebereitschaft durchgef\u00fchrt werden und darf durch blo\u00dfes Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels durch den K\u00e4ufer nicht verweigert werden.\n2. Verz\u00f6gert sich der Versand bzw. die Abnahme aus Gr\u00fcnden, die ISABELLE KNOPS nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p>\n<p>VI. Gew\u00e4hrleistung, M\u00e4ngelr\u00fcge<\/p>\n<p>1. F\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung haftet ISABELLE KNOPS unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche wie folgt:<\/p>\n<p>1.1 Die Gew\u00e4hrleistungsrechte des K\u00e4ufers setzen voraus, dass er seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/p>\n<p>1.2 M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von ISABELLE KNOPS gelieferten Ware beim K\u00e4ufer. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit sowie bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des K\u00e4ufers beruhen, gilt die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist.<\/p>\n<p>1.3 Die Gew\u00e4hrleistung wird bei dem Verkauf gebrauchter G\u00fcter mit Ausnahme der im 1.2 genannten Schadensersatzanspr\u00fcche ganz ausgeschlossen.<\/p>\n<p>1.4 Sollte trotz der aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag, wird ISABELLE KNOPS die Ware, vorbehaltlich fristgerechter M\u00e4ngelr\u00fcge, nach ihrer Wahl \u2013 wie ab 9. Geregelt \u2013 nachbessern oder Ersatzware liefern. ISABELLE KNOPS ist stets Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu geben. R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschr\u00e4nkung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>1.5 Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der K\u00e4ufer ungeachtet etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern.<\/p>\n<p>1.6 Keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen bei<\/p>\n<p>unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,<\/p>\n<p>unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit,<\/p>\n<p>nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Verschlei\u00df, beispielsweise bei Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung auftreten,<\/p>\n<p>Werden vom K\u00e4ufer oder von Dritten unsachgem\u00e4\u00df Instandsetzungsarbeiten oder \u00c4nderungen vorgenommen, so bestehen f\u00fcr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche.<\/p>\n<p>1.7 Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschlie\u00dflich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh\u00f6hen, weil die von uns gelieferte Ware nachtr\u00e4glich an einen anderen Ort als Niederlassung des K\u00e4ufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch.<\/p>\n<p>1.8 R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen ISABELLE KNOPS bestehen nur insoweit, als der Partner mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlich zwingenden M\u00e4ngelanspr\u00fcche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. F\u00fcr den Umfang des R\u00fcckgriffsanspruchs des Partners gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.<\/p>\n<p>2. Die Regelungen des Absatzes 1 gelten nicht bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Derartige Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers sowie Anspr\u00fcche wegen Sch\u00e4den, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden gem\u00e4\u00df den Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschr\u00e4nkung) im gesetzlich zul\u00e4ssigen Rahmen ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung nachgebessert oder nachgeliefert, l\u00f6st dies keinen neuen Beginn der Gew\u00e4hrleistungsfrist aus.\n3. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie als solche ausdr\u00fccklich im Vertrag bezeichnet sind. M\u00fcndliche Angaben sowie Angaben in den Unterlagen von ISABELLE KNOPS enthalten keine Zusicherungen. Proben, Ma\u00dfe, DIN-Bestimmungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben \u00fcber die Beschaffenheit des Liefergegenstandes dienen der Spezifikation und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Soweit die von ISABELLE KNOPS zu verwendenden Materialien vertraglich spezifiziert sind, gew\u00e4hrleistet dies nur die \u00dcbereinstimmung mit der Spezifikation und nicht die Geeignetheit der Materialien f\u00fcr den vertraglichen Zweck. Zu Hinweisen ist ISABELLE KNOPS nur bei ihrer offensichtlichen Ungeeignetheit verpflichtet.\n4. Sch\u00e4den, die durch \u00e4u\u00dferen Einfluss, unsachgem\u00e4\u00dfe Aufstellung und Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung, Korrosion oder gew\u00f6hnliche Abnutzung entstanden sind, sind von der Gew\u00e4hrleistung ausgenommen. Die Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich im letztgenannten Fall insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschlei\u00dfteilen. Verschlei\u00dfteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. \n5. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverz\u00fcglich nach Erhalt ordnungsgem\u00e4\u00df auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige M\u00e4ngel, Falschlieferungen, offensichtlich nicht genehmigungsf\u00e4hige Falschlieferungen oder Mindermengen, ISABELLE KNOPS gegen\u00fcber unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. F\u00fcr die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von sieben Tagen ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte M\u00e4ngel sind ISABELLE KNOPS unverz\u00fcglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im \u00dcbrigen bleiben die \u00a7\u00a7 377,378 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgesch\u00e4ft unter Kaufleuten unber\u00fchrt.\n6. Etwaige Qualit\u00e4tsm\u00e4ngel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zur\u00fcckweisung des Restes der abgeschlossenen Menge, es sei denn, der K\u00e4ufer kann nachweisen, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde f\u00fcr ihn unzumutbar ist.\n7. Stellt der K\u00e4ufer einen Mangel fest, so darf er den Liefergegenstand nicht ver\u00e4ndern, verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat ISABELLE KNOPS ausreichende Gelegenheit und Zeit einzur\u00e4umen, sich von dem Mangel zu \u00fcberzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen;\nanderenfalls entfallen alle Mangelanspr\u00fcche. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei ISABELLE KNOPS unverz\u00fcglich zu benachrichtigen ist, hat der K\u00e4ufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von ISABELLE KNOPS Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Unabh\u00e4ngig vom Vorliegen eines Mangels erl\u00f6schen die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche auch dann, wenn ohne die Genehmigung von ISABELLE KNOPS seitens des K\u00e4ufers oder eines Dritten \u00c4nderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.\n8. Transportsch\u00e4den sind dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalit\u00e4ten hat der K\u00e4ufer mit dem Frachtf\u00fchrer zu regeln, insbesondere alle notwendigen Feststellungen zur Wahrung von R\u00fcckgriffsrechten gegen\u00fcber Dritten zu treffen. Soweit handels\u00fcblicher Bruch, Schwund oder \u00e4hnliches in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.\n9. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl von ISABELLE KNOPS Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zul\u00e4ssig.\n10. Im Falle der Mangelbeseitigung ist ISABELLE KNOPS verpflichtet, alle zum Zwecke der M\u00e4ngelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erh\u00f6hen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erf\u00fcllungsort gebracht wurde.\n11. L\u00e4sst ISABELLE KNOPS eine ihm gestellte angemessene Nachfrist zur Nacherf\u00fcllung im Sinne des \u00a7 439 BGB verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder ihm eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unm\u00f6glich ist, fehlschl\u00e4gt oder aus sonstigen Gr\u00fcnden von ISABELLE KNOPS verweigert wird, steht dem K\u00e4ufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren den Liefergegenstand betreffenden Anspr\u00fcche nur das Recht zu, von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.<\/p>\n<p>VII. Allgemeine Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/p>\n<p>1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von ISABELLE KNOPS infolge unterlassener oder fehlerhafter Beratung vor oder nach Vertragsschluss oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten (z. B. Bedienungs- oder Wartungsanleitung) vom K\u00e4ufer nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann, so gelten die Regelungen der Abschnitte VI und VII.2 entsprechend, weitergehende Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers werden ausgeschlossen.<\/p>\n<p>2. F\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstandenen sind, haftet ISABELLE KNOPS \u2013 aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer - nur\n\u00a0\u00a0 \u00a0 1. bei Vorsatz,\n\u00a0 \u00a0\u00a0 2. bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Inhabers \/ der Organe oder leitender Angestellter,\n\u00a0 \u00a0\u00a0 3. bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit,\n\u00a0 \u00a0\u00a0 4. bei M\u00e4ngeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat,\n\u00a0 \u00a0\u00a0 5. bei M\u00e4ngeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz f\u00fcr Personen- oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird.\nBei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ISABELLE KNOPS auch bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit, in\nletzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vern\u00fcnftiger Weise vorhersehbaren Schaden; weitere Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>VIII. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten, Pfandrecht<\/p>\n<p>1. ISABELLE KNOPS beh\u00e4lt sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens ist ISABELLE KNOPS zur R\u00fccknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der K\u00e4ufer zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der K\u00e4ufer ISABELLE KNOPS unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen.\n2. ISABELLE KNOPS ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des K\u00e4ufers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser und sonstige Sch\u00e4den zu versichern, sofern nicht der K\u00e4ufer selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.\n3. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch ISABELLE KNOPS bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichg\u00fcltig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der K\u00e4ufer auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Die Befugnis von ISABELLE KNOPS, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt; jedoch verpflichtet sich ISABELLE KNOPS, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. ISABELLE KNOPS kann verlangen, dass der K\u00e4ufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die ISABELLE KNOPS nicht geh\u00f6ren, weiterverkauft, so gilt die Forderung des K\u00e4ufers gegen den Abnehmer in H\u00f6he des zwischen ISABELLE KNOPS und dem K\u00e4ufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.\n4. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den K\u00e4ufer stets f\u00fcr ISABELLE KNOPS vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen nicht ISABELLE KNOPS geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt ISABELLE KNOPS das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden Waren von ISABELLE KNOPS mit anderen beweglichen Gegenst\u00e4nden zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der K\u00e4ufer ISABELLE KNOPS anteilsm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt, soweit die Hauptsache ihm geh\u00f6rt. Der K\u00e4ufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum f\u00fcr ISABELLE KNOPS. F\u00fcr die durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware.\n5. F\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verbindlichkeiten des K\u00e4ufers ist ISABELLE KNOPS berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. ISABELLE KNOPS verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p>6. Wegen der Forderungen von ISABELLE KNOPS erwirbt sie ein Pfandrecht an den im Rahmen der Vertragsdurchf\u00fchrung in ihren Besitz gelangten Sachen des K\u00e4ufers. Es sichert alle Forderungen, die sie gegen den K\u00e4ufer im Zusammenhang mit dem Rechtsverh\u00e4ltnis hat, infolgedessen sie Besitz an der Sache erhalten hat. Auf Verlangen des K\u00e4ufers wird ISABELLE KNOPS die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen ihrer unserer Wahl freigeben, wenn der realisierbare Wert der ihr zustehenden Sicherheiten die zu sichernde Gesamtforderung um mehr als 20 % \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p>IX. Erf\u00fcllungsverpflichtung, Unm\u00f6glichkeit und Nichterf\u00fcllung<\/p>\n<p>1. Die Lieferverpflichtung und die Lieferfrist von ISABELLE KNOPS unterliegt dem Vorbehalt der ordnungsgem\u00e4\u00dfen, vollst\u00e4ndigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.\n2. Wenn ISABELLE KNOPS die gesamte Leistung vor Gefahr\u00fcbergang aufgrund eines von ISABELLE KNOPS zu vertretenden Umstandes unm\u00f6glich wird, kann der K\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten.\nIm Falle einer teilweisen Unm\u00f6glichkeit oder teilweisen Unverm\u00f6gens gilt die vorstehende Regelung nur f\u00fcr den entsprechenden Teil. Der K\u00e4ufer kann in diesem Fall jedoch vom Gesamtvertrag zur\u00fccktreten, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung nachweisen kann. Weitergehende Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers, insbesondere Anspr\u00fcche auf Schadensersatz, sind nach Ma\u00dfgabe der Regelungen aus den Abschnitten VI und VII ausgeschlossen.\n3. Tritt die Unm\u00f6glichkeit w\u00e4hrend des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des K\u00e4ufers ein, so bleibt dieser zur Erf\u00fcllung verpflichtet.\n4. Nach R\u00fccktritt von ISABELLE KNOPS vom Vertrag bzw. nach ihrer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist ISABELLE KNOPS berechtigt, zur\u00fcckgenommene Ware frei zu verwerten.<\/p>\n<p>X. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/p>\n<p>1. F\u00fcr alle Leistungen aus dem Vertrag wird als Erf\u00fcllungsort 40789 Monheim am Rhein vereinbart.<\/p>\n<p>2.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind sowohl Sie als auch wir zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Kaufleute und haben Sie Ihren Sitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Deutschland, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand unser Sitz in 40789 Monheim am Rhein. Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die \u00f6rtliche und die internationale Zust\u00e4ndigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p>3. Vertragssprache ist, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, Deutsch.<\/p>\n<p>XI. Datenschutz und Datensicherheit<\/p>\n<p>(1) ISABELLE KNOPS erhebt personenbezogene Daten der K\u00e4ufer sowie ggf. Andere, vom K\u00e4ufer zugeleitete oder im Zuge der Vertragserf\u00fcllung von uns erlangte Daten zum Zweck der Vertragsdurchf\u00fchrung sowie zur Erf\u00fcllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist zur Vertragserf\u00fcllung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs.1 b) DSGVO. Sie verarbeitet sie nach den Verpflichtungen der DSGVO. Nach \u00a7 5 Abs. 1 DSGVO m\u00fcssen personenbezogene Daten im Wesentlichen:<\/p>\n<p>(a) auf rechtm\u00e4\u00dfige und faire Weise und in einer f\u00fcr die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden (\u201eRechtm\u00e4\u00dfigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz\u201c);<\/p>\n<p>(b) f\u00fcr festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und d\u00fcrfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden (\u201eZweckbindung\u201c);<\/p>\n<p>(c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das f\u00fcr die Zwecke der Verarbeitung notwendige Ma\u00df beschr\u00e4nkt sein (\u201eDatenminimierung\u201c);<\/p>\n<p>(d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Ma\u00dfnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverz\u00fcglich gel\u00f6scht oder berichtigt werden (\u201eRichtigkeit\u201c);<\/p>\n<p>(e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange erm\u00f6glicht, wie es f\u00fcr die Zwecke, f\u00fcr die sie verarbeitet werden, erforderlich ist (\u201eSpeicherbegrenzung\u201c);<\/p>\n<p>(f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gew\u00e4hrleistet, einschlie\u00dflich Schutz vor unbefugter oder unrechtm\u00e4\u00dfiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerst\u00f6rung oder unbeabsichtigter Sch\u00e4digung durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen (\u201eIntegrit\u00e4t und Vertraulichkeit\u201c).<\/p>\n<p>(2) Daten werden grunds\u00e4tzlich nicht an Dritte \u00fcbermittelt, wenn keine entsprechende Pflicht besteht oder die Vertragsdurchf\u00fchrung oder der Einhaltung einer gesetzlichen Frist eine Daten\u00fcbermittlung erforderlich macht, beispielsweise wenn die Weitergabe der Daten erforderlich sind, um den K\u00e4ufer eine zur Vertragsdurchf\u00fchrung notwendige Abfrage durch einen Drittanbieter durchzuf\u00fchren, die Daten des K\u00e4ufers an einen Zahlungsanbieter weitergeleitet werden oder freie Mitarbeiter in Anspruch genommen werden, um zur Erf\u00fcllung einer Leistungspflicht Ihnen gegen\u00fcber beizutragen. In diesen F\u00e4llen werden die Dienstleister vielfach mit Ihnen ein Vertragsverh\u00e4ltnis haben, so dass sie auf eigene Verantwortung handeln.<\/p>\n<p>(3) Sobald Daten f\u00fcr den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und falls eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nicht weiter besteht, werden sie von uns gel\u00f6scht. In Anbahnung unseres Vertragsverh\u00e4ltnisses sowie bei dessen Durchf\u00fchrung bewahren wir Ihre Daten auf. Dabei kann es auch notwendig sein, dass nach K\u00fcndigung unseres Vertragsverh\u00e4ltnisses Daten weiter aufbewahrt werden. Beispielsweise m\u00fcssen Rechnungsdaten (Abrechnungsunterlagen) gem\u00e4\u00df \u00a7 147 Abgabenordnung 10 Jahre aufbewahrt werden. Solange ein f\u00fcr uns ausf\u00fchrender Dienstleister ebenso einen Vertrag \u00fcber die Durchf\u00fchrung Ihrer Leistung mit uns hat, bleiben wir verpflichtet, die Daten entsprechend der vereinbarten Aufbewahrungsfristen vorzuhalten.<\/p>\n<p>(4) Der K\u00e4ufer hat Recht auf Auskunft, Daten\u00fcbertragung, L\u00f6schung, Berichtigung, Einschr\u00e4nkung oder Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten. Insbesondere hat er einen Anspruch auf eine unentgeltliche Auskunft \u00fcber alle personenbezogenen Daten.<\/p>\n<p>Die Anfrage kann an uns gestellt werden. Au\u00dferdem stehen entsprechende verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe oder die bei einer Aufsichtsbeh\u00f6rde offen.<\/p>\n<p>XII. Rechtswirksamkeit<\/p>\n<p>1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit des Vertrages im \u00dcbrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers ersetzt.\n2. Etwaige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Vertrages bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung durch ISABELLE KNOPS; dies gilt auch f\u00fcr eine Abweichung von der vertraglichen Schriftformerfordernis selbst.\n3. Rechtserhebliche Willenserkl\u00e4rungen wie K\u00fcndigungen, R\u00fccktrittserkl\u00e4rungen, Verlangen nach Kaufpreisminderung oder Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.<\/p><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-2928","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/isabelleknops.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2928","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/isabelleknops.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/isabelleknops.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/isabelleknops.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/isabelleknops.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2928"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/isabelleknops.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2928\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2930,"href":"https:\/\/isabelleknops.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2928\/revisions\/2930"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/isabelleknops.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2928"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}